Gleich zweimal wurde am Sonntag den 16. Februar die Obleute-Unterrichtung durchgeführt
Am Vormittag waren die Erwachsenen dran, nachmittags die Jugend.
Es wurden die Rechte und Pflichten des Bootsführers, was er können muss und ganz besonders seine Verantwortung erklärt.
Die Regelungen der „RheinschifffahrtsPolizeiVerordnung“, allgemeine Verhaltensregeln und Gefahren auf Wasserstraßen, ebenso wie Regelungen und Absprachen die nur für den Hafen Anwendung finden, wurden gelernt. Über Kommandos, Wetterkunde, Unfallverhütung, Verhalten im Notfall und Rettungsmaßnahmen diskutiert.
Zwischen den Kursen bestand die Möglichkeit, das Gelernte in der Praxis zu erleben.
Die Wichtigkeit dieses Unterrichts wurde durch den tragischen Ruderunfall im Januar in Basel nochmals sehr deutlich, umso erfreulicher ist die rege Beteiligung an beiden Kursen zu werten.
Bericht und Fotos: Paul Gellert